Unterwegs zu sein bedeutet, Freiheit zu genießen. Oft hilft uns dabei auch eine Kreditkarte, da wir in den meisten Ländern bargeldlos zahlen können. Was passiert aber, wenn wir Opfer von Kreditkartenbetrug auf Reisen werden? Erst kürzlich wurden ungarische Nutzer:innen des Reiseportals booking.com Opfer von Urlaubsbetrug. Wie es dazu kam und was du dagegen tun kannst, erfährst du in diesem Beitrag und in unserem Interview mit Expertin Corinna Ruppel, Rechtsanwältin bei CDR Legal.

Mit großer Vorfreude tippe ich die Website booking.com in meinen Browser ein. Jetzt kann die Suche nach dem begehrten Urlaubsziel losgehen. Anhand von Bewertungen und Bildern suche ich mir meine Unterkunft aus und klicke auf den Button mit dem Schriftzug Buchen. Was nach einer ganz normalen Buchung klingt, sorgte erst kürzlich in Ungarn für einen erheblichen finanziellen Verlust bei Nutzer:innen von booking.com. Durch sogenannte Phishing-Angriffe konnten Kriminelle insgesamt etwa 177 Mio. ungarische Forint, umgerechnet ca. 440.000 Euro über einen Zeitraum von drei Monaten von Nutzer:innen stehlen.

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Phishing: Mithilfe von Fake-E-Mails und Fake-SMS versuchen Kriminelle, Adress- und Zugangsdaten zu stehlen. Die E-Mails wirken seriös und enthalten oft Links zu unseriösen Websites.

Urlaubsbetrug: Fake-Mails als Masche

Das Vorgehen der Kriminellen war nur schwer als Betrug zu entlarven, da alles über scheinbar legitime E-Mails ablief. Die Betrugsmasche lag darin, dass E-Mails versendet wurden, die scheinbar von den jeweiligen gebuchten Unterkünften stammten. Versehen mit einem unscheinbaren Link und mit dem Vorwand der Überprüfung von Informationen wurden die Opfer dazu aufgefordert, persönliche Zahlungsdaten einzugeben. Nach Eingabe von Kreditkartendaten sowie den Buchungsbeträgen sollten die Buchungen mit einem Code bestätigt werden. Daraufhin wurde eine betrügerische Transaktion genehmigt und die Reservierungskosten zweimal berechnet.

Laut Polizeiberichten aus Daily News Hungary gingen zwischen November 2024 und Januar 2025 112 Anzeigen ein, die alle unter das betrügerische Phishing per E-Mail-Aktivität fielen. Im Durchschnitt lag der finanzielle Verlust der Opfer bei umgerechnet fast 4.000 Euro pro Vorfall.

Hintergrund: Unterkünfte selbst Opfer von Phishing-Mails

Nach Angaben von booking.com waren die eigenen Systeme nicht von Phishing-Angriffen betroffen. Allerdings räumten sie ein, dass eine geringe Anzahl an Unterkünften Opfer von Phishing-Attacken per E-Mail wurde. So konnte die Betrugsmasche durchgeführt werden. Damit dies in Zukunft verhindert werden könne, setzt das Portal nun künstliche Intelligenz ein, um etwaige verdächtige Aktivitäten zu erkennen und zu verhindern.

Was kann ich eigentlich machen, wenn ich selbst Opfer von einem Betrug, wie bei booking.com, geworden bin? Wir haben Antworten auf diese und weitere Fragen in unserem Interview mit der Rechtsanwältin Corinna Ruppel.

Interview mit Corinna Ruppel: 5 Fragen und 5 Antworten

Foto: Corinna Ruppel (CDR-Legal)

Corinna Ruppel ist Inhaberin der vollständig digitalisierten Kanzlei CDR Legal. Sie berät und vertritt Mandant:innen, die Opfer von Betrugsfällen – etwa auf Buchungsplattformen wie Booking.com – geworden sind. Im Interview erklärt sie, wie sich Reisende wirksam vor Kreditkartenbetrug schützen können und worauf im Ernstfall zu achten ist.

#1 Frau Ruppel, welche Betrugsmaschen bei booking.com sind Ihnen aus Ihrer Praxis bekannt?

Unsere Mandanten berichten davon, dass sie nach einer echten Buchung eine Nachricht der Unterkunft im Postfach hatten, die dazu auffordert, die Kreditkartendaten erneut zu verifizieren. Die Nachricht ist natürlich gefälscht und es wird oft damit gedroht, dass die Reisebuchung sonst storniert wird. Betrüger arbeiten bei solchen Nachrichten gerne mit Druck und kurzen Fristsetzungen, damit Reisende schnell handeln, ohne darüber nachzudenken.

 #2 Wie kann man sich vor solchen Betrugsmaschen schützen?

Reisende sollten besonders misstrauisch sein, wenn sie Zahlungsaufforderungen per E-Mail, Chat oder SMS erhalten, die nicht klar über die Plattform selbst abgewickelt werden. Auch, wenn die Unterkunft zu gut klingt, um wahr zu sein. Wichtig ist: Klicken Sie keine Links in Nachrichten an, sondern kommunizieren Sie direkt über die offizielle Website oder App. Außerdem sollten Kreditkartendaten ausschließlich über die von booking.com vorgesehenen Zahlungswege eingegeben werden. Im Zweifel am besten immer direkt beim Hotel oder über den Kundenservice der Buchungsplattform nachfragen.

#3 Sie sprechen auch von Kreditkartenbetrug — kommt das häufig auf Reisen vor?

Ja, das passiert immer wieder. Ein Mandant unserer Kanzlei wurde beispielsweise während seines Urlaubs in Südafrika Opfer eines Kreditkartenbetrugs. Er wurde an einem Geldautomaten in Kapstadt bedrängt, wobei die Täter offenbar seine PIN ausspähten und anschließend die Kreditkarte stahlen. Innerhalb kurzer Zeit verursachten sie einen Schaden im hohen vierstelligen Bereich, bevor er die Karte sperren konnte. Die Bank lehnte zunächst eine Erstattung ab und unterstellte grobe Fahrlässigkeit. Vor Gericht konnte jedoch keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, sodass der Mandant Anspruch auf Erstattung gemäß § 675u Satz 2 BGB hatte und die Bank den Schaden begleichen musste.

Ich empfehle Push-Nachrichten für jede Kartenbuchung zu aktivieren – so sieht man sofort, wenn eine unautorisierte Zahlung erfolgt. (Corinna Ruppel, Rechtsanwältin)

#4 Wie kann man sich generell vor Kreditkartenbetrug auf Reisen schützen?

Am besten setzen Sie die Kreditkarte immer nur bei seriösen Anbietern ein und geben beim Zahlen Ihre Karte nie aus der Hand. Sensible Daten sollten Sie niemals in offenen WLAN-Netzen übertragen. Außerdem empfehle ich, Push-Nachrichten für jede Kartenbuchung zu aktivieren – so sieht man sofort, wenn eine unautorisierte Zahlung erfolgt. Wichtig ist auch, die Kreditkartenlimits für Reisen sinnvoll zu begrenzen und verdächtige Abbuchungen sofort der Bank zu melden.

#5 Wenn ich auf eine solche Betrugsmasche hereingefallen bin: Was kann ich tun?

Zunächst ist es wichtig, die Kreditkarte sofort sperren zu lassen und den Vorfall der Bank zu melden. Das gilt auch, wenn eine Überweisung auf ein gefälschtes Konto getätigt wurde. In vielen Fällen gibt es nämlich einen Anspruch auf vollständige Erstattung des Schadens, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das wäre z. B., wenn die PIN offensichtlich für jeden sichtbar ist. Der nächste Schritt ist: Eine Strafanzeige bei der Polizei stellen und die Buchungsplattform informieren. Alle Beweise – wie Buchungsbestätigungen, Nachrichten und Zahlungsnachweise – sollten sorgfältig gesichert werden. Gerade bei Kreditkartenbetrug oder Streitigkeiten mit Buchungsplattformen ist es wichtig, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um finanzielle Verluste möglichst gering zu halten. Um die Situation einschätzen zu können, bieten wir beispielsweise auch ein kostenfreies Erstgespräch an.

Vielen Dank, Frau Ruppel, für das Gespräch.

Du hast Fragen an Corinna, dann melde dich gerne bei uns!